1. Die Betreuung der Tiere wird nach bestem Wissen und Können von Pfötchen & Co. übernommen. Die Verpflegung der Tiere erfolgt sachgemäß.

2. Vom Tierhalter muss versichert werden, dass das zu betreuende Tier nicht gefährlich ist sowie zum Zeitpunkt der Übergabe gesund ist, keine Parasiten und ansteckende Krankheiten hat und geimpft ist.

3. Der Tierhalter verpflichtet sich, Pfötchen & Co. über Eigenarten, evtl. Krankheiten und Einschränkungen zu informieren und über gegebenenfalls regelmäßig zu verabreichende Medikamente zu unterrichten und diese ausreichend bereitzustellen.

4. Wenn das zu betreuende Tier erkrankt oder sich verletzt, ist Pfötchen & Co. dazu berechtigt, einen Tierarzt in der Nähe aufzusuchen und mit der Behandlung zu beauftragen. Sollte die Behandlung von einem bestimmten Tierarzt gewünscht sein, so muss dies im Vertrag angegeben werden. Sollte der angegebene Tierarzt nicht zu erreichen sein, wird das Tier beim nächst erreichbaren Tierarzt vorgestellt. Behandlungskosten werden vom Tierhalter übernommen.

5. Für Verletzungen und Erkrankungen der Tiere während des Betreuungszeitraumes wird nicht gehaftet.

6. Sollte ein Tier in der Obhut versterben, wird von Pfötchen & Co. keine Haftung übernommen.

7. Futtermittel usw. wird vom Tierhalter zu Verfügung gestellt. Ist dies nicht der Fall, so ist Pfötchen & Co. dazu berechtigt, diese Dinge auf Kosten des Tierhalters zu besorgen.

8. Die anfallenden Gebühren für die Betreuung des Tieres sind in der Regel zu 50% im Voraus und zu 50% nach der Betreuungszeit in bar oder via Überweisung zu leisten (Abweichungen hiervon bedürfen der ausdrücklichen Absprache der betroffenen Parteien). Sie erhalten nach Betreuung eine entsprechende Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist ohne Umsatzsteuer angegeben. Da ich von der Kleinunternehmerregelung nach § 19 Abs. 1 UStG Gebrauch mache, bin ich zum Ausweis der Umsatzsteuer nicht berechtigt.

9. Die anvertrauten Räume werden von Pfötchen & Co. mit größter Sorgfalt betreten. Auf den Erhalt des Inventars und des Hausrates wird geachtet.

10. Sollten Verschmutzungen durch das zu betreuende Tier verursacht werden, so übernimmt Pfötchen & Co. hierfür keine Verantwortung. Pfötchen & Co. ist berechtigt die Verschmutzung so gut es geht zu beseitigen.

11. Sollten Schäden durch das zu betreuende Tier in den anvertrauten Räumen verursacht werden, wird von Pfötchen & Co. hierfür keine Haftung übernommen.

12. Pfötchen & Co. behält es sich vor, die Betreuung nach eigenem Ermessen abzubrechen. Eventuell bereits bezahlte Gebühren werden in diesem Fall anteilig zurückerstattet.

13. Die Anmeldung zur Tierbetreuung ist verbindlich. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, jederzeit vor Beginn der Leistung zurückzutreten. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Auftragnehmer. Eine Stornierung bis zu drei Tagen vor Beginn der Betreuung ist gebührenfrei. Wird der Auftrag innerhalb von 3 Tagen vor Beginn der Tierbetreuung storniert, ist der Auftragnehmer berechtigt, 25% des Auftragswertes zu berechnen. Diese Regelung gilt auch bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages seitens des Tierhalters. Bereits in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet. 

14. Für den Fall, dass der Auftraggeber den vereinbarten Endtermin der Betreuungsdauer ohne Absprache/Angabe von Gründen mehr als 10 Tage überschreitet, ist Pfötchen & Co. berechtigt, das Tier anderweitig unterzubringen (Tierheim, tierliebende Person etc.). Sollten dadurch weitere Kosten entstehen, so trägt diese Kosten der Tierhalter/Eigentümer.

15. Pfötchen & Co. verpflichtet sich, keinen Zweitschlüssel anfertigen zu lassen, sowie dritten Personen keinen Zutritt zu den überlassenen Räumen zu gewähren. In Ausnahmezuständen (z.B. Krankheit) kann einer Vertrauensperson von Pfötchen & Co. der Schlüssel übergeben werden.

16. Die Schlüsselübergabe erfolgt immer persönlich.

17. Wertsachen und Bargeld sind unter Verschluss zu halten, da Pfötchen & Co. keine Verantwortung und Haftung für fehlende Wertsachen und Bargeld, deren Entwendung durch Dritte erfolgte (Einbruch, Zutrittsrecht von anderen Schlüsselinhabern), übernimmt.

18. Bei Betreuung von Tieren außerhalb der Wohnung des Halters muss eine Haftpflichtversicherung bestehen. Für alle Schäden, die vom Tier verursacht werden, haftet der Tierhalter.

19. Pfötchen & Co. wird Hunde grundsätzlich an der Leine ausführen. Wünscht der Tierhalter ausdrücklich (schriftliche Festlegung im Vertrag) Freilauf, ist sich der Tierhalter den damit verbunden Risiken bewusst. Bei Schadensfällen, Entlaufen der Tiere oder Spielverletzungen können keine Ansprüche gegenüber Pfötchen & Co. geltend gemacht werden.

20. Bei Beförderung von Tieren übernimmt Pfötchen & Co. keine Haftung.

21. Pfötchen und Co. behält es sich vor, Verstöße gegen das gültige Tierschutzgesetz bzw. gegen die jeweilige Hundeverordnung den zuständigen Behörden zu melden.

22. Pfötchen & Co. respektiert Ihre Privat– und Persönlichkeitssphäre. Daher werden bei der Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten. Persönliche Daten werden nur dann gespeichert, wenn Sie mir diese von sich aus, im Rahmen eines Auftrages angeben. Pfötchen & Co. nutzt Ihre persönlichen Daten ausschließlich zu Zwecken der Kundenverwaltung. Ihre Daten werden in einem Notfall an zuständige Behörden (Polizei usw.) oder an den behandelnden Tierarzt weitergegeben.


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Pfötchen & Co.

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Jerusalemer Str. 16

98617 Meiningen
 

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